Allgemeine Geschäftsbedingungen der Fa. TCM-Personalleasing
Stand 09/2024
Die Leistungen und Angebote der Firma TCM-Kraftfahrerleasing ( nachfolgend TCM), erfolgen ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden. Soweit in diesen AGB von „Auftraggebern“ die Rede ist, ist damit der unmittelbare Vertragspartner ( zumeist ein Transportunternehmen oder Gewerbetreibender) gemeint. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen nur das Angebot von Personaldienstleistungen.
1. Durch den Abschluss eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen TCM Mitarbeitern und Auftraggebern begründet. Während des Einsatzes unterliegen Mitarbeiter von TCM den Arbeitsanweisungen des Auftraggebers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Der Auftraggeber ist den Mitarbeitern der Firma TCM gegenüber nicht direkt, sondern nur Auftragsgebunden weisungsberechtigt.
2. Mitarbeiter der Firma TCM dürfen nicht in die betriebliche Organisation des Auftraggebers eingebunden werden.
Das Abwerben von Mitarbeiter der Firma TCM ist untersagt.
3. Der Auftraggeber hat der Firma TCM bei Auftragserteilung die Notwendigkeit bestimmter Qualifikationen des benötigten Mitarbeiters sowie etwaige Besonderheiten der Tätigkeit mitzuteilen.
4. Die zum Ausübung der Tätigkeit notwendigen Sicherheits- und Schutzausrüstungen sind vom Auftraggeber zu stellen.
5. Die Firma TCM und ihre Mitarbeiter verpflichten sich vertraglich ihren Auftraggebern gegenüber zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten vor, während und nach Ablauf der Geschäftsbeziehung.
6. Soweit und solange eine elektronische Zeiterfassung beim Auftraggeber nicht erfolgt oder erfolgen kann, legt jeder Mitarbeiter wöchentlich einen Stundennachweis vor, aus dem die von ihm geleisteten Arbeitsstunden hervorgehen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die geleisteten Arbeitsstunden und den Anspruch auf Leistungszulagen wöchentlich von einem bevollmächtigten Vertreter durch Unterschrift und Firmenstempel auf dem Stundennachweis zu bestätigen.
Können Stundennachweise keinem Bevollmächtigten des Auftraggebers zur Unterzeichnung vorgelegt werden, ist TCM berechtigt, die von seinem Mitarbeiter erfassten Stunden gegenüber dem Auftraggeber abzurechnen.
7. Der Auftraggeber versichert durch Auftragserteilung den sicheren Zustand des Arbeitsplatzes und der Arbeitsmaterialien. Bei erkennbaren Mängeln der Sicherheit vor Arbeitsbeginn kann der Mitarbeiter den Antritt der Arbeit verweigern. Bei während der Arbeit auftretenden Mängeln ist der Mitarbeiter verpflichtet, den Auftraggeber von den Mängeln in Kenntnis zu setzen
8. Fest gebuchte Termine werden voll berechnet.
9. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der Firma TCM die Sicherstellung der Ausführung wesentlich erschweren oder unmöglich machen ( Streik, behördliche Anordnung, nachweisbare plötzliche Erkrankung etc.) hat die Firma TCM auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu Vertreten. Verlängert sich die Ausfallzeit oder wird die Firma TCM von ihrer Verpflichtung frei, so kann der Auftraggeber hieraus keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Auf die genannten Umstände kann sich die Firma TCM nur berufen, wenn sie den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigt. Sofern die Firma TCM die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich im Verzug befindet, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von höchstens 10% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung. Darüber hinausgehende Ansprüche sind Ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf zumindest grober Fahrlässigkeit der Firma TCM. Die Firma TCM ist zu Teilleistungen jederzeit berechtigt.
10. Alle Beanstandungen bezüglich der Ausführung des Arbeitsauftrages sind unverzüglich nach Erkennen des Mangels, noch während der Ausübung der Tätigkeit des Mitarbeiters, anzuzeigen. Dazu verpflichtet sich die Firma TCM zur ständigen telefonischen Erreichbarkeit. Spätere Reklamationen werden nicht berücksichtigt. Alle anderen Beanstandungen sind sofort nach Feststellung, spätestens jedoch 3 Wochen nach Entstehung schriftlich mitzuteilen. Beanstandungen, die später als 3 Wochen nach Beendigung des Auftrages eingehen, sind in jedem Fall ausgeschlossen, es sei denn, sie waren innerhalb der Frist nicht erkennbar. Im Falle rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung ist eine etwaige Haftung von der Firma TCM auf Nachbesserung als solche unter Ausschluss aller sonstigen Ansprüche, namentlich solcher auf Schadenersatz, beschränkt. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, unterliegt er der Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Wenn sich ein Mangel in der Leistung oder der Zuverlässigkeit zeigt, muss dieser der Firma TCM unverzüglich angezeigt werden. Gewährleistungsansprüche gegen die Firma TCM stehen nur den unmittelbaren Vertragspartnern zu und sind nicht abtretbar.
11. Die Höhe der Vergütung für durchgeführte Arbeiten richtet sich ausschließlich nach dem zwischen Auftraggeber und der Firma TCM vereinbarten Entgelten und nicht nach der effektiven Arbeitszeit.
11 a. Eventuelle An- und Abreisekosten werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
12. Die Firma TCM behält es sich vor an Sonn- und Feiertagen in der Zeit zwischen 0.00 und 24 Uhr entsprechende Zuschläge zu erheben.
13. Alle von der Firma TCM gespeichert Kundendaten und Informationen unterliegen dem Datenschutz und werden vertraulich behandelt. Die Firma TCM verpflichtet sich, Kundendaten und Informationen nur an Stellen weiterzugeben, denen gegenüber eine rechtliche Verpflichtung auf Grund geltender Gesetze und Verordnungen besteht ( Bundesamt für Finanzen).
14. Die Tätigkeit der Mitarbeiter der für den für den Kundenbetrieb geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts. Der Auftraggeber gewährt TCM oder deren den Zutritt zum Tätigkeitsort der Mitarbeiter und legt ihnen auf Wunsch die in Bezug auf ihr Arbeitsschutzsystem bestehende Dokumentation zur Einsicht vor. Ein Arbeitsunfall ist TCM unverzüglich zu melden und wird gemeinsam untersucht.
15. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen(werden wöchentlich erstellt) der Firma TCM sofort nach Rechnungsgestellung ohne Abzug Zahlbar. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn die Firma TCM über den Rechnungsbetrag verfügen kann. Unter Umständen kann die Firma TCM eine Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung verlangen. Das Ändern der Rechnungen ist ausdrücklich untersagt, ebenfalls die Verrechnung mit anderen Rechnungen. Fehlerhafte Rechnungen müssen innerhalb von 5 Werktagen schriftlich angezeigt werden.
16. (1) Die Firma TCM haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vertragsverhältnisses beruhen und die noch als typische Schäden im Rahmen des Vorhersehbaren liegen, jedoch nur bis zu einer maximalen Höhe von 500 € pro Schadensfall. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper, Gesundheit und Freiheit.
(2) Die Haftungsbeschränkung berührt auch nicht die Verpflichtung der Firma TCM zur ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages auf deren Einhaltung der Anbieter regelmäßig vertraut und vertrauen darf. TCM weist in diesem Zusammenhang insbesondere darauf hin, dass die Objektpräsentation zu bestimmten Zeiten beeinträchtigt sein kann und zwar
a) aus technischen Gründen,
b) aufgrund von Massnahmen, die auch im Interesse des Anbieters erfolgen, wie z. B. Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten oder
c) in Fällen höherer Gewalt
Die Firma TCM wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um derartige Beeinträchtigungen baldmöglichst zu beseitigen bzw. auf deren baldmöglichste Beseitigung hinzuwirken.
17. Mündliche Nebenabsprachen, Ergänzungen oder Änderungen des Auftrages, benötigen schriftliche Bestätigung seitens der Firma TCM. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Vereinbarung.
18. Alle Preise sind Netto, verstehen sich also zzgl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
19. Als Gerichtstand wird Aachen vereinbart.